Behandlungspflege SGB V

 

Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu spritzen, Verbände anzulegen oder Medikamente zu richten und auch kein Angehöriger dies machen kann, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür, dass unsere Mitarbeiter dies übernehmen, sofern Ihr Arzt dies verordnet hat. Dies umfasst das gesamte Spektrum der krankenpflegerischen Maßnahmen. Hierfür ist kein Pflegegrad nötig!


Beratungseinsätze §37

 Sie haben einen Pflegegrad und werden nur durch Ihre Angehörigen gepflegt? Dann müssen Sie in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich den Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst nachweisen. Aber auch Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 und Pflegebedürftige, welche auch mit professioneller Unterstützung gepflegt und betreut werden, können diesen Beratungseinsatz gern nutzen! Wir führen die Beratungseinsätze gern durch, beraten Sie zum Leistungsanspruch und geben Ihnen praktische Tipps für den Alltag!

 


Dienstleistungen

 Selbstverständlich können Sie alle grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen sowie Betreuungsleistungen auch als Selbstzahler nutzen.

 


Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Egal welchen Pflegegrad Sie haben, damit haben sie Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Ob Sie dafür am Kaffeenachmittag teilnehmen, sich zum Arzt begleiten lassen oder eine Einzelbetreuung in Anspruch nehmen – hier gehen wir ganz individuell auf Ihre Wünsche ein! 


Grundpflege nach SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad? Dann können wir grundpflegerische Leistungen, aber auch hauswirtschaftliche Verrichtungen direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen. Ein Pflegegrad ist nicht die Voraussetzung, um ins Betreute Wohnen zu ziehen! Wir übernehmen Pflegeleistungen für alle Pflegegrade.


Verhinderungspflege

Während der Abwesenheit Ihrer pflegenden Angehörigen übernehmen wir gern im Rahmen der Verhinderungspflege die pflegerischen Verrichtungen und rechnen dies direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Pflegebedürftige, welche nicht im Betreuten Wohnen leben, besteht die Möglichkeit, eine möblierte Wohnung in unserem Objekt in der Feldstraße 5 zu mieten. Hier können Sie sich über einen vereinbarten Zeitraum verwöhnen lassen, bis Ihre Angehörigen wieder zur Verfügung stehen oder Sie wieder genesen sind. Selbstverständlich erbringen wir die Leistungen der Verhinderungspflege auch in Ihrer Häuslichkeit!

 


Wir sind Ihnen gern bei der Antragstellung behilflich, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!